§1 Allgemeines:

1.    Cubic Studios GmbH, Elisabethstr. 84, 40217 Düsseldorf arbeitet ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit, eines ausdrücklichen Widerspruchs seitens Cubic Studios GmbH bedarf es insoweit nicht.

2.    Termin- und Preisabsprachen sind ausschließlich mit der Geschäftsleitung/dem Studiomanager der Cubic Studios GmbH zu treffen.

Feste Buchungen und Anforderungen an Serviceleistungen werden rechtswirksam durch schriftliche Auftragsbestätigung in Form von Telefax oder E-Mail.

3.    Die Preisliste der Cubic Studios GmbH bzw. das dem Auftrag zugrundeliegende Angebot ist wesentlicher Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4.    Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der von beiden Vertragsseiten unterzeichneten Schriftform.

§2 Inanspruchnahme der Studios/Räume und der technischen Einrichtung:

1.    Cubic Studios GmbH vermietet an den Auftraggeber die in der Auftragsbestätigung genannten Studios/Räumlichkeiten für die dort festgelegte Dauer.

2.    Das Recht zur Nutzung steht ausschließlich dem Auftraggeber zu, Weitervermietung oder Überlassung an Dritter ist unzulässig.

3.    Nach Beendigung der Vertragsdauer werden alle angemieteten Räume auf Rechnung des Auftraggebers aufgeräumt, gereinigt und in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt.

4.    Mit der Inanspruchnahme der Räumlichkeiten verpflichtet sich der Auftraggeber alle personellen und materiellen Dienstleistungen und Gegenstände von Cubic Studios GmbH, soweit sie für die Herstellung seiner Produktion notwendig sind, in Anspruch zu nehmen. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung mit Cubic Studios GmbH. Von Dritten beschaffte Gegenstände und Dienstleistungen werden zu den Mietsätzen/Kosten der jeweiligen Drittfirmen, zuzüglich Verwaltungs- und Beschaffungsspesen (Handling) in Rechnung gestellt.

5.    Leistungsort für alle von Cubic Studios GmbH zu erbringende Leistungen ist deren Betriebsgelände in Düsseldorf. Der Auftraggeber hat sich bei der Übernahme von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der übernommenen Gegenstände zu überzeugen.
Rügt der Auftraggeber etwaige Mängel oder Fehlbestände nicht unmittelbar bei Empfang, so gilt die Ordnungsmäßigkeit der Leistung als von ihm anerkannt.

6.    Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu verwahren. Er ist nicht befugt sie an Dritte zu weiterzuvermieten oder zu überlassen.

7.    Die von Cubic Studios GmbH angemieteten Gegenstände dürfen nicht verändert und nur innerhalb der Studios verwendet werden. Bei Verwendung außerhalb der Studios ist eine außerordentliche Regelung erforderlich.

 

 

§3 Inanspruchnahme von Personal:

1.    Vom Auftraggeber benötigte Studioassistenten werden von Cubic Studios GmbH gestellt. Ausnahmen bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung. Ohne Zustimmung von Cubic Studios GmbH dürfen deren Arbeitskräfte vom Auftraggeber nicht Dritten zur Verfügung gestellt werden.

2.    Aus Gründen der Ordnung ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, seinerseits oder durch dritte Personen den Arbeitskräften von Cubic Studios GmbH unmittelbar oder mittelbar Entlohnung oder Vergünstigungen, in welcher Form auch immer, zu gewähren oder über Arbeitsbedingungen zu verhandeln.

 

 

§4 Inanspruchnahme sonstiger Leistungen:

Die Stromberechnung erfolgt nach Maßgabe des Studiozählers gemäß Preisliste bzw. Angebot.

§5 Haftung des Auftraggebers und Versicherung:

1.    Die Gefahr für die Mietsache und übernommene Gegenstände geht mit der Leistung an den Auftraggeber auf ihn über. Ebenso trägt er die Transport- und Versandgefahr, auch dann, wenn Transport und Versand durch Cubic Studios GmbH durchgeführt werden.

2.    Der Auftraggeber haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache. Er haftet für alle Sach- und Personenschäden, die in mittelbarem oder unmittelbarem Zusammenhang mit der Studiobenutzung stehen.

3.    Der Auftraggeber ist Cubic Studios GmbH für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich; insbesondere für die strikte Einhaltung des Rauchverbotes in den Studios sowie deren Nebenräumen.

4.    Während der Mietzeit notwendig werdende Reparaturen, deren Schäden unmittelbar mit der Produktion zusammenhängen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Dieser hat von allen, während der Mietzeit auftretenden Schäden Cubic Studios GmbH unverzüglich schriftlich Anzeige zu geben.

5.    Abhanden gekommene oder zerstörte Gegenstände sind nach Wahl von Cubic Studios GmbH entweder vom Auftraggeber auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem Auftraggeber zum Tagespreis in Rechnung gestellt.

6.    Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mietsache und alle übernommenen Gegenstände gegen alle Risiken, für die er oder Dritte nach diesen Bedingungen oder dem Einzelvertrag Cubic Studios GmbH gegenüber einzustehen haben, ausreichend zu versichern, insbesondere das Haftpflichtrisiko gegenüber allen mitwirkenden Personen. Cubic Studios GmbH ist der Abschluss entsprechender Versicherungen auf jederzeitiges Verlangen nachzuweisen.

 

 

§6 Haftung der Cubic Studios GmbH:

1.    Der Auftraggeber übernimmt das Studio und die sonstigen studiotechnischen Einrichtungen, Geräte, Maschinen und dergleichen in dem Zustand, in dem sie sich bei Übergabe befinden.

2.    Cubic Studios GmbH übernimmt keine Haftung für den Fall, dass dem Auftraggeber oder Dritten durch Störung oder Ausfall der Mietsache Schaden, gleich welcher Art, entsteht. Für diesen Fall hat der Auftraggeber weder ein Zurückbehaltungsrecht, noch das Recht zum Rücktritt vom Vertrage.

§7 Rechnungs- und Zahlungsbedingungen:

1.    Rechnungen gelten nach Ablauf einer Frist von 5 Tagen nach Rechnungsdatum als anerkannt. Durch die Reklamation von Rechnungen wird in keinem Fall die Fälligkeit der in Rechnung gestellten Beträge aufgeschoben.

2.    Alle Zahlungen sind porto- und spesenfrei innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum in den Geschäftsräumen von Cubic Studios GmbH zu leisten oder auf eines der in der Rechnung aufgeführten Konten zu überweisen.

3.    Wechsel und Schecks werden nicht angenommen.

4.    Werden Zahlungen nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum geleistet, so hat der Auftraggeber den geschuldeten Betrag mit dem gesetzlichen Zinssatz verzinsen, zuzüglich einer ¼ %-igen Überziehungsprovision pro angefallenen Monat vom Fälligkeitstage ab. Weitergehende Rechte, die Cubic Studios GmbH wegen Verzuges zustehen, bleiben unberührt.

Das Recht der Aufrechnung und Zurückbehaltung seitens des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen, soweit die Gegenforderung nicht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.

5.    Erfolgen die vereinbarten Zahlungen nicht pünktlich, nicht in der vereinbarten Form oder nicht vollständig, ist Cubic Studios GmbH berechtigt, nach Ablauf einer von ihr zu ersetzenden Nachfrist vom Vertrag zurück zutreten. Bis zum Ablauf der Nachfrist ist Cubic Studios GmbH berechtigt, sämtlich vertraglich Leistungen solange zu verweigern bis alle Rückstände bezahlt sind. Für den Auftraggeber entstehende Schäden oder sonstige Nachteile übernimmt Cubic Studios GmbH keine Haftung.

§8 Beendigung des Vertrages:

1.    Cubic Studios GmbH ist berechtigt ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzverpflichtung, das Vertragsverhältnis vorzeitig zu lösen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt, gegen ihn ein Antrag auf Einleitung eines gerichtlichen Vergleichs- oder Insolvenzsverfahrens gestellt oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eingeleitet wird. Die gleichen Rechte stehen Cubic Studios GmbH zu, wenn der Auftraggeber die Betriebssicherheit gefährdet oder in einer solch schwerwiegenden Weise gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt, dass dies mit den Interessen von Cubic Studios GmbH nicht mehr zu vereinbaren ist. In den beiden letztgenannten Fällen bedarf es einer Abmahnung seitens Cubic Studios GmbH mit angemessener Frist.

2.    Tritt der Auftraggeber spätestens 7 Kalendertage vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, so werden ihm mindestens 50 % von dem in der Auftragsbestätigung bzw. im Kostenvoranschlag aufgeführten voraussichtlichen Tagesaufwand in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Bei späterem Rücktritt hat der Auftraggeber den vollen voraussichtlichen Tagesaufwand zu zahlen. In beiden Fällen wird die Cubic Studios GmbH sich darum bemühen, einen anderen Mieter für die Ausfallzeit zu finden.

  §9 Nennungspflicht:

Bei Film- und Fernsehproduktionen, die in den Cubic Studios GmbH hergestellt sind, ist im Titel-, Vor- oder Nachspann bzw. Impressum anzugeben: Hergestellt in den Cubic Studios Düsseldorf. Gleichzeitig ist das Firmenzeichen abzubilden.

§10 Gerichtsstand und Erfüllungsort:

1.    Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Cubic Studios GmbH und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

2.    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.

3.    Sollte eine Bestimmung des Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt eine Regelung, die den beiderseitigen Interessen im Rahmen des Vertragsinhaltes am nächsten kommt.

AGB Cubic Studio.pdf